An dieser Stelle möchten wir auf Fragen eingehen, die uns im Rahmen der Erstberatung oder im Verlauf der Unterstützung häufig gestellt werden.
Für alle weiteren Fragen rund um das Ambulant Betreute Wohnen und unser Angebot: Rufen Sie uns einfach an, oder wir vereinbaren einen Informationstermin!
Ambulant Betreutes Wohnen ist gemäß den §§ 78, 90, 99, 113 und 123 ff. Sozialgesetzbuch IX eine Hilfe für volljährige Menschen. Für junge Erwachsene zwischen 18-21 Jahren ist in der Regel die Jugendhilfe zuständig. Im Übrigen gibt es „nach oben“ grundsätzlich keine Altersbeschränkung, sofern durch die Hilfen die Ziele des selbstständigen Wohnens erreicht werden können und ein pflegerischer Bedarf nicht im Vordergrund steht.
Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen, die entweder allein, in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Partner in einer Wohnung zusammen leben (möchten). Sie müssen zu Beginn der Unterstützung noch keine eigene Wohnung haben, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Wohnen Sie aktuell beispielsweise noch bei Ihren Eltern oder in einer stationären Wohneinrichtung, können Sie ebenfalls Unterstützung bekommen, wenn ein Umzug in eine eigene Wohnung in Kürze geplant ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und allen dazu erforderlichen Schritten.