Ab 1. Januar 2021 erhalten Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II mehr Geld.
Für Alleinstehende steigt der Regelsatz auf 446 € (ein Plus von 14 €). Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft auf 401 € (ein Plus von 12 €). Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf u. a. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben. Künftig deckt der Regelsatze neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798