Seit Januar 2018 erhalten Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II mehr Geld.
Für Alleinstehende steigt der Regelsatz von 409,- € auf 416,- €. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft von 368,- € auf 374,- €.
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf u. a. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben.
Weitere Infos dazu gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung bundesregierung_regelsätze_2018